Seit Juli herrscht Unruhe bei Webseiten- und Webshop-Betreibern. Dabei geht es um die Nutzung von Google-Fonts (Schriftarten) und die Weitergabe von IP-Adressen der Besucher an Google in die USA. Ein findiger Rechtsanwalt hat ein neues Geschäftsmodell entdeckt und sendet Abmahnungen an Website- und Webshop-Betreiber aus. Die Nutzung der Google-Fonts (Schriftarten), und die Art und Weise wie diese in der Webseite bzw. den Webshop eingebunden sind, ist laut dem Rechtsanwalt nicht DSGVO-Konform.
Im Zuge der Abmahnung werden 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz verlangt!
Google-Fonts keine Panik, Ruhe bewahren!
Die Wirtschaftskammer WKO hat eine Vorgehensweise empfohlen! Diese Empfehlung findet man unter folgendem Link: Abmahnungen wegen Google Fonts – WKO.at Ich helfe euch gerne bei der Abwicklung.
Wie euch strg-S IT bei Google-Fonts helfen kann?
Durch eine Analyse der Website / des Webshops auf die Nutzung von Google-Fonts (Schriftarten), die von Google „nach“geladen werden.
Behebung des Problems durch Änderung der Nutzungsweise von Google-Fonts (Schriftarten).
Aktualisierung der Datenschutzerklärung durch eine Premium-Datenschutzerklärung von e-Recht24 (strg-S IT ist Agenturpartner von e-Recht24) inkl. Updates für 12 Monate.